Im NRZ Bürgerbarometer forderten die Befragten mehr Mitsprache bei Umwelt- und Naturschutzfragen.
Dazu sagt Claudia Leiße, Fraktionssprecherin der GRÜNEN:
„Wer mitsprechen möchte, benötigt auch die Information darüber, wozu er Stellungnahmen abgeben kann. Dieses Informationsrecht wird in Duisburg mit Füßen getreten.“
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) ist hier ein gutes Beispiel. Seit einigen Jahren erhebt das Amt im gesamten Bundesgebiet die Daten zur Lärmbelastung an ihren Schienenwegen insbesondere des Fern- und Güterverkehrs, um ihr Programm zur Minderung des Schienenlärms daran auszurichten. Die gesetzlich geforderte Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer Fragebogenaktion im 3. Quartal 2017 durchgeführt. Alle Betroffenen konnten sich zu den Belastungen durch Schienenverkehrslärm tagsüber bzw. nachts äußern, wodurch sie sich belästigt fühlten und ob ihnen Lärmminderungsmaßnahmen bekannt wären. Die Auswertung dieser Aktion zeigt, dass in Düsseldorf 1874 Fragebögen ausgefüllt wurden, in Duisburg aber nur 22 Bürger*innen teilgenommen haben.
Leiße: „Wahrscheinlich war die Abfrage den Betroffenen nicht bekannt. Die Stadt Duisburg hat zwar eine Stellungnahme gegenüber dem EBA abgegeben, wir können uns aber nicht daran erinnern, dass die Politik oder die Öffentlichkeit über die mögliche Beteiligung informiert worden wäre. In Düsseldorf gibt es mehrere gut vernetzte Initiativen, die sich die Chance zur Stellungnahme nicht entgehen ließen. Da dies in Duisburg weitgehend ausgeblieben ist, könnte das EBA annehmen, dass die Bürger*innen durch Schienenlärm kaum belastet sind. Das könnte dazu führen, dass auch Maßnahmen zur Lärmminderung bei der DB erst deutlich später als anderswo eingeplant werden. Die Anwohner*innen des Werthackers, in Bissingheim oder Friemersheim haben sicher andere Vorstellungen. Wäre es nicht die Pflicht der Stadt, ihre Bürger*innen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus über Beteiligungsmöglichkeiten bei Planungsvorhaben zu informieren?“
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